Zu Produktinformationen springen
1 von 1

SKU:

2013

BOTOX

BOTOX

29,7 × 42 cm | Bleistiftzeichnung

Hintergrund:

» Das Schweizer Fernsehen verschwieg in einer Sondersendung über Botox zu Unrecht, dass für die Produktion des Nervengifts Hunderttausende von Mäusen bei Tierversuchen sterben. Dies entschied das Bundesgericht.

Für das Bundesgericht hat das Schweizer Fernsehen (SF) in einem Beitrag über Botox das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt. Am 2. Januar 2012 hatte SF im Gesundheitsmagazin «Puls» eine Spezialsendung zu Botulinumtoxin (Botox) ausgestrahlt.

Das Publikum wurde unter anderem über die medizinischen und kosmetischen Anwendungsmöglichkeiten informiert sowie über das Milliardengeschäft für die Hersteller.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) kam 2012 auf Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) zum Schluss, dass im Rahmen dieser Sendung auch die im Zusammenhang mit Botox notwendigen Tierversuche hätten thematisiert werden müssen.

Mit dem Weglassen entsprechender Hinweise sei das Gebot der sachgerechten Information verletzt worden. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) abgewiesen. « (Quelle: bernerzeitung.ch vom 29.04.2013)

 

Vollständige Details anzeigen